Versicherungsschutz im Urlaub und auf Reisen
Wie bereits gesagt, gilt der Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung grundsätzlich weltweit und rund um die Uhr. Grundsätzlich bedeutet im juristischen Sinne aber immer, daß es auch Ausnahmen gibt.- Der Versicherungsschutz setzt voraus, daß der Antragsteller bzw. die versicherte Person die vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt hat. Die Frage nach geplanten Reisen ins außereuropäische Ausland muß natürlich wahrheitsgemäß beantwortet worden sein.
- Desweiteren sehen die Versicherungsbedingungen Leistungseinschränkungen vor, wenn die versicherte Person
- unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder
- unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen
"Die Einschränkung unserer Leistungspflicht gilt nicht bis zum Ende des 28. Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges, von dem die versicherte Person auf Reisen oder während Aufenthalten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland überrascht wird und an dem sie nicht aktiv beteiligt ist."
Wer also demnächst einen Urlaub oder Kurzurlaub plant und nicht gerade Kriegs- oder Bügerkriegsgebiete auswählt, ist auf der sicheren Seite. Vielleicht können Ihnen die nachfolgend aufgeführten Seiten ein paar Urlaubsanregungen geben.
