Informationen zur Gesundheitsprüfung bei Risikolebensversicherungen
Vertraut man den Statistiken der Suchmaschinen, so wird häufig die "Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung" gesucht. Deswegen nehmen wir es gleich vorweg: eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung können wir Ihnen nicht anbieten - hierzu ist uns kein Anbieter bekannt. Ohne Gesundheitsprüfung angeboten werden grundsätzlich Rentenversicherungen oder auch bestimmte Formen der kapitalbildenden Lebensversicherung (z.B. die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitfragen).Mit unserem Online-Vergleich zur Risiko-LV können Sie die Beiträge auf Basis der Tarifdaten der Gesellschaften für normale Risikoverhältnisse berechnen. Dies betrifft sowohl die gesundheitlichen Verhältnisse der zu versichernden Person als auch Risiken bei der beruflichen Tätigkeit oder bei Freizeitaktivitäten.
Zur Prüfung der gesundheitlichen Verhältnisse ist in den meisten Fällen die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag ausreichend. Allerdings muß die zu versichernde Person durch Anerkennen der Schlußerklärungen die Versicherungsgesellschaft immer ermächtigen, z.B. Ärzte und Krankenhäuser über die Gesundheitsverhältnisse zu befragen. Sollten sich also aus den Antworten zu den Gesundheitsfragen Anzeichen für ein erhöhtes Risiko ergeben, kann der Versicherer eine Arztauskunft anfordern. Dies führt dann in der Regel auch zu einer Verzögerung der Antragsbearbeitung.
Erst bei höheren Versicherungssummen, je nach Versicherungsgesellschaft meist ab 250.000 € oder 300.000 €, wird eine ärztliche Untersuchung entsprechend den Formularen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erforderlich. Die Kosten hierfür sind meist zunächst vom Antragsteller zu tragen und werden in der Regel nur bei Zustandekommen eines Vertrages bis zu bestimmten Höchstgrenzen vom Versicherer erstattet bzw. mit den fällig werdenden Versicherungsbeiträgen verrechnet.
Einige Versicherer verlangen aber auch bei einem höheren Eintrittsalter grundsätzlich eine ärztliche Untersuchung oder haben hierfür reduzierte Untersuchungsgrenzen festgelegt. Um Ihnen auch hierüber einen Überblick zu geben, zeigen wir bei unserem Online-Vergleich in der Übersicht der Risikolebensversicherungen an, ob der Versicherer bei Ihrem Eintrittsalter und der von Ihnen gewünschten Versicherungssumme eine ärztliche Untersuchung fordert.