Risikolebensversicherung

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mögliche Zusatzversicherungen

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Informationen zu Zusatzversicherungen zur Risikolebensversicherung

Beim Abschluß einer Risikolebensversicherung kann man bei vielen Versicherern auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) und/oder eine Unfall-Zusatzversicherung mit beantragen.
 
Bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann man im Falle einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit der zu versichernden Person eine Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung und darüberhinaus auch eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Die Erstattung der ohnehin niedrigen Beiträge für die Risikolebensversicherung ist dabei sicherlich nicht so wichtig, eine ausreichende monatliche Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit dagegen schon. Ob es aber sinnvoll ist, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung in einem Vertrag unterzubringen, hängt von mehreren Faktoren ab. Bekanntlich steckt ja der Teufel im Detail!
 
Ein wichtiger Punkt wäre dabei die Frage nach der Versicherungsdauer, denn eine Zusatzversicherung kann nicht länger als die Hauptversicherung vereinbart werden. Eine Risikolebensversicherung wird aber häufig nur für einen begrenzten Zeitraum zum Beispiel zur Absicherung eines Darlehens benötigt. Der Berufsunfähigkeitsschutz ist jedoch in der Regel bis zum 60. oder 65. Lebensjahr erforderlich.
 
Weichen also die Endtermine voneinander ab, müßte man die Versicherungsdauer der Risikolebensversicherung verlängern. Dies führt jedoch zwangsläufig zu einem höheren Beitrag, da das Risiko des Versicherers bekanntlich mit zunehmendem Alter der zu versichernden Person wächst. Und von einer Verkürzung der Versicherungsdauer für den Berufsunfähigkeitsschutz raten wir dringend ab, da die Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich wichtig ist und gerade mit zunehmendem Alter die Gefahr einer Berufsunfähigkeit steigt.
 
Aber auch wenn Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung mit gleicher Versicherungsdauer benötigt werden, ist die Kopplung beider Versicherungen in einem Vertrag nur sinnvoll, wenn der günstige Anbieter der Risikolebensversicherung auch ein günstige Berufsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung anbietet. Bekanntlich sollte man ja bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorrangig auf gute Versicherungsbedingungen und erst danach auf den Preis achten. Denn kann der Versicherer im Ernstfall die Versicherungsleistung wegen unzureichender Versicherungsbedingungen verweigern, hat es dem Betroffenen nicht geholfen, jahrelang billig versichert gewesen zu sein.
 
Aus diesen Gründen ist es meistens sinnvoll, Todesfall- und Berufsunfähigkeitsschutz zu trennen und neben der Risikolebensversicherung noch eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren. Allerdings gibt es auch Anbieter, die keine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten, hier kann man dann eine Risikolebensversicherung mit sehr kleiner Versicherungssumme von z.B. 5.000 € als Hauptversicherung vereinbaren und die gewünschte Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung integrieren. Deshalb werden in diesem Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung beide Varianten berücksichtigt.
 
Wird zur Risikolebensversicherung noch eine Unfall-Zusatzversicherung vereinbart, erhält die bezugsberechtigte Person neben der normalen Versicherungssumme aus der Risikolebensversicherung zusätzlich noch die vereinbarte Versicherungssumme aus der Unfall-Zusatzversicherung, falls die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls verstirbt.
 
Wir sind jedoch der Meinung, daß die Risikolebensversicherung eine Versorgungslücke im Falle des Todes der versicherten Person schließen soll. Aber die Versorgungslücke erhöht sich sicherlich nicht dadurch, daß der Versicherungsfall durch einen Unfall eintritt. Deshalb haben wir bei diesem Vergleich der Risikolebensversicherungen auf die Einbeziehung der Unfallzusatzversicherung verzichtet.
 
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