Tipps zur Absicherung von Immobiliendarlehen

Viele Menschen wünschen sich ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung. Doch für die Finanzierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung müssen die meisten Immobilienerwerber ein größeres Darlehen aufnehmen. Dann ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung wichtig, damit im Falle des Todes die Hinterbliebenen das Darlehen aus der Auszahlung der Lebensversicherung zurückzahlen können. Auch Banken und Sparkassen verlangen vor Auszahlung des Darlehens häufig den Nachweis einer diesbezüglichen Absicherung – manchmal sogar die Abtretung der Auszahlungsansprüche.

Da aber bereits Zins- und Tilgungsraten eine hohe finanzielle Belastung für die Immobilienerwerber darstellen, sollte der finanzielle Aufwand für die Absicherung möglichst gering – der Versicherungsschutz aber trotzdem umfassend sein.

Deshalb empfehlen wir, folgende Punkte zu beachten:

  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Ist eine Versicherungssumme in Höhe des Darlehens ausreichend oder sollte zudem noch eine finanzielle Leistung für die Hinterbliebenen erfolgen?
  • Wird die Versicherungssumme über die gesamte Versicherungsdauer in konstanter Höhe benötigt oder kann sie sich mit zunehmender Versicherungsdauer bzw. Darlehenslaufzeit entsprechend der Darlehensrestschuld reduzieren? Vergleichen Sie hierzu bitte auch die möglichen Varianten zum Verlauf der Versicherungssumme.
  • Wie lang wird die Absicherung benötigt? Häufig beträgt die voraussichtliche Darlehenslaufzeit 20 oder 30 Jahre. Manche Darlehensnehmer wählen aber nur eine Versicherungsdauer in Höhe der ersten Zinsfestschreibungsperiode. Doch nach der ersten Zinsfestschreibungsdauer ist das Darlehen meist noch nicht restlos getilgt. Dies wirkt sich besonders tragisch aus, wenn sich inzwischen bei der versicherten Person gesundheitliche Beschwerden eingestellt haben und eine weiterführende Versicherung nur mit Risikozuschlägen oder auch gar nicht mehr abgeschlossen werden kann. Denn beim Abschluss einer Risikolebensversicherung erfolgt immer auch eine Gesundheitsprüfung!
  • Beziehen Sie auch das Erbrecht in Ihre Überlegungen ein. Wer würde im Falle des Ablebens eines grundbuchmäßigen Eigentümers Teile der (schuldenfreien) Immobilie erben? Hat der überlebende Partner genügend liquide Mittel, um die Erben auszuzahlen – falls diese auf einer Auszahlung Ihres Erbteils bestehen? Oder sollte durch eine (zusätzliche) Risikolebensversicherung die Auszahlung von Erbteilen Dritter abgesichert werden?
  • Ist es wirklich ausreichend, wenn nur der Hauptverdiener versichert wird? Oder sollte besser auch der Partner (ggf. mit einer etwas geringeren Versicherungssumme) versichert werden?
  • Sollte der Darlehensgeber eine Abtretung der Auszahlungsansprüche aus der Risikolebensversicherung in Höhe der jeweiligen Restschuld fordern, tragen Sie im Antragsformular trotzdem als bezugsberechtigte Person eine natürliche Person (z.B. Ihren Ehepartner) ein. Dann gilt zwar vorrangig erst einmal die Abtretung der Auszahlungsansprüche. Ist bei Eintritt des Versicherungsfalls die Todesfallleistung aber höher als die Ansprüche des Darlehensgebers, erfolgt die Auszahlung der restlichen Todesfallleistung an die bezugsberechtigte(n) Person(en).