Risiko-LV zur Absicherung von Darlehen für Haus oder Wohnung
Risikolebensversicherung zur Absicherung von Immobiliendarlehen
Viele Menschen wünschen sich ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung. Doch für die Finanzierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung müssen die meisten Immobilienerwerber ein größeres Darlehen aufnehmen. Dann ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung wichtig, damit im Falle des Todes die Hinterbliebenen das Darlehen aus der Auszahlung der Lebensversicherung zurückzahlen können. Auch Banken und Sparkassen verlangen vor Auszahlung des Darlehens häufig den Nachweis einer solchen Absicherung. Manchmal fordern Kreditgeber sogar die Abtretung der Auszahlungsansprüche.
Da aber bereits Zins- und Tilgungsraten eine hohe finanzielle Belastung für die Immobilienerwerber darstellen, sollte der Aufwand für die Absicherung des Darlehens möglichst gering – der Versicherungsschutz aber trotzdem umfassend sein.
Deshalb empfehlen wir, folgende Punkte zu beachten:
- Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Ist eine Versicherungssumme in Höhe des aufgenommenen Darlehens ausreichend oder sollte darüber hinaus noch eine finanzielle Leistung für die Hinterbliebenen übrig bleiben? Es ist durchaus möglich und manchmal auch empfehlenswert, mehrere Versicherungen abzuschließen (z. B. eine zur Absicherung des Darlehens und eine zweite zur finanziellen Sicherheit des Partners oder der Kinder).
- Wird die Versicherungssumme über die gesamte Versicherungsdauer in konstanter Höhe benötigt oder kann sie sich mit zunehmender Versicherungsdauer bzw. Darlehenslaufzeit entsprechend der Darlehensrestschuld reduzieren? Darlehen für selbstgenutzte Objekte werden üblicherweise als Annuitätendarlehen vergeben. Durch die gleichbleibende Annuität (Zahlung bestehend aus Zins- und Tilgungsanteil) reduziert sich die Restschuld des Darlehens anfänglich gering und erst später deutlicher. Deshalb wäre hier eine Risikolebensversicherung mit annuitätisch fallender Versicherungssumme besser geeignet als eine Versicherung mit linear fallendem Todesfallschutz. Vergleichen Sie hierzu bitte auch die möglichen Varianten zum Verlauf der Versicherungssumme.
- Wie lang wird die Absicherung benötigt? Häufig beträgt die voraussichtliche Darlehenslaufzeit 20 oder 30 Jahre. Manche Darlehensnehmer wählen aber nur eine Versicherungsdauer in Höhe der ersten Zinsfestschreibungsperiode. Doch nach der ersten Zinsfestschreibungsdauer ist das Darlehen meist noch nicht restlos getilgt. Dies wirkt sich besonders tragisch aus, wenn sich inzwischen bei der versicherten Person gesundheitliche Beschwerden eingestellt haben. Denn beim Abschluss einer neuen Risikolebensversicherung erfolgt üblicherweise auch eine erneute Gesundheitsprüfung. Mit gesundheitlichen Beschwerden ist der Neuabschluss der Versicherung dann möglicherweise nur mit Risikozuschlägen oder auch gar nicht mehr möglich.
- Beziehen Sie auch das Erbrecht in Ihre Überlegungen ein. Wer würde im Falle des Ablebens eines grundbuchmäßigen Eigentümers Teile der (schuldenfreien) Immobilie erben? Hätte der überlebende Partner genügend liquide Mittel, um die Erben auszuzahlen – falls diese auf einer Auszahlung ihres Erbteils bestehen? Oder sollte durch einen zusätzlichen Vertrag die Auszahlung von Erbteilen Dritter abgesichert werden?
- Ist es wirklich ausreichend, wenn nur der Hauptverdiener versichert wird? Oder sollte besser auch der Partner mit geringerem Einkommen (ggf. mit einer etwas geringeren Versicherungssumme) versichert werden?
- Sollte der Darlehensgeber eine Abtretung der Auszahlungsansprüche aus der Risikolebensversicherung in Höhe der jeweiligen Restschuld fordern, tragen Sie im Antragsformular trotzdem als bezugsberechtigte Person eine natürliche Person (z. B. Ihren Ehepartner) ein. Dann gilt zwar vorrangig erst einmal die Abtretung der Auszahlungsansprüche. Ist bei Eintritt des Versicherungsfalls die auszuzahlende Versicherungssumme aber höher als die Ansprüche des Darlehensgebers, erfolgt die Auszahlung der restlichen Todesfallleistung an die bezugsberechtigte(n) Person(en).