Risikolebensversicherung

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Risikolebensversicherungen - allgemeine Informationen

  1. Wozu dient eine Risikolebensversicherung ?
    Eine Risikolebensversicherung ist eine reine Vorsorge für den Todesfall. Im Falle des Todes der versicherten Person während der vereinbarten Versicherungsdauer (z.B. durch Unfall oder durch Krankheit) erhält der Bezugsberechtigte die vereinbarte Versicherungssumme und kann dadurch zumindest finanziell abgesichert werden. Die Risikolebensversicherung ist immer dann richtig, wenn mit geringstem finanziellen Aufwand eine bestmögliche Hinterbliebenen-Vorsorge für Familienangehörige, Lebens- oder Geschäftspartner getroffen werden soll.
     
    Zur eigenen Altersvorsorge ist die Risiko-LV dagegen völlig ungeeignet, denn die Beiträge beinhalten keinen Sparanteil. Deshalb kann im Erlebensfall keine Auszahlung erfolgen.
     
  2. Für wen ist eine Risikolebensversicherung wichtig ?
    Risikolebensversicherungen sind besonders wichtig für
    • junge Familien und Alleinerziehende, die ihre Angehörigen mit geringstem finanziellen Aufwand absichern wollen,
    • Ehepaare und unverheiratete Paare, die ihren Lebenspartner im Falle eines Falles finanziell absichern wollen,
    • Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner, die zur Verwirklichung ihrer Ziele größere Darlehen aufgenommen haben oder aufnehmen werden und
    • potentielle Erben größerer Sachwerte, die sich im Falle des Ablebens des Erblassers vor den Folgen der Erbschaftsteuer schützen wollen.

  3. Wer ist am Vertrag zur Risikolebensversicherung beteiligt ?
    • Versicherungsnehmer:
      Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers und damit Träger aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Er ist insbesondere für die Entrichtung der vereinbarten Prämie verantwortlich.
    • versicherte Person:
      Versicherte Person ist diejenige, auf deren Leben der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen nicht identisch sein.
    • Bezugsberechtigter:
      Der Bezugsberechtigte wird durch das Bezugsrecht festgelegt und erhält bei Tod der versicherten Person die in der Risikolebensversicherung vereinbarte Versicherungssumme. Ist im Versicherungsvertrag kein Bezugsberechtigter genannt und waren Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch, so fällt die Risikolebensversicherung in den Nachlaß und wird unter den Erben anteilig nach ihrer Erbquote verteilt.
      Deshalb ist es wichtig, den oder die Bezugsberechtigten genau zu bezeichnen, um später keine Zweifel an der oder den begünstigten Person(en) und über den Umfang der Ansprüche aufkommen zu lassen.
    • Versicherer:
      Versicherer ist der Vertragspartner des Versicherungsnehmers und die Versicherungsgesellschaft, die bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer die vereinbarte Versicherungssumme zu zahlen hat.

  4. Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikoversicherung sein ?
    Bei der Höhe der Versicherungssumme ist die eigene finanzielle und familiäre bzw. geschäftliche Situation zu berücksichtigen - es gibt keine pauschale Regelung.
    Soll die Familie für den Fall abgesichert werden, daß der Hauptverdiener verstirbt, wird häufig das 3- bis 5-fache des Jahresgehalts des Hauptversorgers empfohlen. Bei der Absicherung von Darlehen - z.B. im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung - kann die Darlehenshöhe als Maßstab dienen. Insbesondere zur Absicherung solcher Baudarlehen bieten einige Versicherer Varianten an, bei denen die Versicherungssumme nicht über die gesamte Versicherungsdauer konstant ist, sondern sich jährlich der Restschuld des Darlehens anpaßt.
     
  5. Kann die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung nachträglich erhöht werden ?
    Es gibt einige wenige Versicherer, die zu bestimmten Anlässen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluß des Studiums oder Immobilienerwerb) eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung anbieten. Allerdings gilt diese Nachversicherungsgarantie nur bis zu einem bestimmten Endalter der versichertten Person und ist auch in der Summe begrenzt.
    Bei der Mehrzahl der Versicherer muß zur Erhöhung der Todesfall-Leistung eine weitere Risikolebensversicherung beantragt werden, wobei die Annahme des Antrages dann wieder vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung abhängt.
     
  6. Wann können Risikolebensversicherungen gekündigt werden ?
    Risikolebensversicherungen können in der Regel mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen ist eine Kündigung bei vielen Versicherern auch innerhalb eines Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluß eines jeden Ratenzahlungsabschnitts möglich, frühestens jedoch zum Schluß des ersten Versicherungsjahres.
     
    Da eine Risikolebensversicherung keinen Sparvertrag einschließt, wirkt sich eine Kündigung auch nicht nachteilig für den Versicherungsnehmer aus. Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung, die einen Sparanteil enthält, ist dies bekanntlich anders. Hier wird ein großer Teil der Überschußbeteiligung erst zum Ende der Versicherungsdauer dem Vertrag gutgeschrieben. Deshalb sollte man bei Kapitallebensversicherungen auch erst andere Alternativen (Stichwort: Beitragsfreistellung bzw. Lebensversicherung verkaufen) prüfen.
     
    Eine Kündigung muß jedoch immer durch den Versicherungsnehmer schriftlich erfolgen! Weitere Einzelheiten sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
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