Risikolebensversicherungen - Varianten

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Risikolebensversicherungen - Varianten zur optimalen Hinterbliebenenvorsorge

Eigentlich ist das Ziel aller Risikolebensversicherungen ganz einfach: Bei Tod der zu versichernden Person(en) soll eine bestimmte Versicherungssumme ausgezahlt werden. Doch um dieses Ziel optimal zu erfüllen, haben die Versicherungsgesellschaften verschiedene Varianten entwickelt. Um die Vor- und Nachteile dieser Varianten abschätzen zu können, sollten Sie die wichtigsten Formen der Risikolebensversicherungen kennen.
 
So können Risikolebensversicherungen mit unterschiedlichem Verlauf der Versicherungssumme vereinbart werden. Angeboten werden hierbei Risiko-Lebensversicherungen
  • mit konstanter Versicherungssumme
    Dies ist die am häufigsten abgeschlossene Variante und muß sicherlich nicht weiter erläutert werden.
  • mit linear fallender Versicherungssumme
    Diese kann sinnvoll zur Absicherung eines Darlehens vereinbart werden; jedoch nur, wenn es sich um ein Darlehen mit konstanter Tilgung handelt! Wer jedoch eine Risikolebensversicherung mit linear fallender Versicherungssumme zur Absicherung eines im privaten Wohnungsbau üblichen Annuitätendarlehens nutzt, ist während der gesamten Darlehenslaufzeit unterversichert.
  • mit annuitätisch fallender Versicherungssumme
    Mit dieser Variante kann die Versicherungssumme der jährlichen Restschuld eines Annuitätendarlehens angepaßt werden. Spätere Zins- oder Tilgungsänderungen sowie Sondertilgungen können jedoch im Laufe der Zeit zu einer Differenz zwischen Versicherungssumme und Darlehensrestschuld führen.
Darüberhinaus gibt es noch einige wenige Tarife, bei denen die Versicherungssumme anfangs linear und später fallend oder auch gänzlich wahlfrei vereinbart werden kann. In der Praxis haben diese Tarife jedoch eine eher geringe Bedeutung.
 
Am häufigsten werden Risikolebensversicherungen mit einer zu versichernden Person abgeschlossen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten aber auch Risikolebensversicherungen auf verbundene Leben an. Hier können sich dann Ehepartner oder Geschäftspartner (im Extremfall bis zu 9 Personen) in einem Vertrag absichern. Wenn eine der versicherten Personen verstirbt, endet der Vertrag auch vor Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Versterben mehrere versicherte Personen gleichzeitig, wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt. Dadurch ist eine Risikolebensversicherung auf z.B. zwei verbundene Leben in der Regel etwas preiswerter als zwei Einzelversicherungen. In bestimmten Fällen können aber auch zwei Einzelversicherungen preiswerter sein. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn z.B. Raucher und Nichtraucher gemeinsam versichert werden sollen, weil z.B. der Raucherzuschlag bei vielen Versicherern nicht personenbezogen sondern tarifbezogen erfolgt. Eindeutig nicht empfehlenswert ist die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben zur Absicherung unverheirateter Paare und bei hohen Versicherungssummen auch nicht zur Absicherung von Ehepartnern.
 
Neben den klassischen Risikolebensversicherungen, bei denen ein gleichbleibend hoher Tarifbeitrag für die gesamte Versicherungsdauer berechnet wird, bieten auch einige Versicherer Risikolebensversicherungen mit technisch einjährig kalkulierten Beiträgen an. Diese Variante ist noch relativ unbekannt aber sehr sinnvoll, wenn z.B. die benötigte Versicherungsdauer noch nicht abgeschätzt werden kann. Ausführlichere Informationen zu dieser Variante der Risikolebensversicherung finden Sie hier.
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