Risikolebensversicherung zur Absicherung von Darlehen beim Erwerb von Immobilien
Viele Menschen wünschen sich ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung. Doch für die Finanzierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung müssen die meisten Immobilienerwerber ein größeres Darlehen aufnehmen.Zur Absicherung des Darlehens verlangen Banken oder Sparkassen oft auch den Abschluß einer Risikolebensversicherung, viele Darlehensnehmer möchten sich bzw. Ihre Familie aber auch aus eigenem Interesse absichern. Dann gilt es folgende Punkte zu beachten:
- Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Ist eine Versicherungssumme in Höhe des Darlehens ausreichend oder sollte darüberhinaus noch eine finanzielle leistung für die Hinterbliebenen erfolgen?
- Wird die Versicherungssumme über die gesamte Versicherungsdauer in konstanter Höhe benötigt oder kann sie sich mit zunehmender Versicherungsdauer bzw. Darlehenslaufzeit entsprechend der Darlehensrestschuld reduzieren? Vergleichen Sie hierzu bitte auch die möglichen Varianten zur Risikolebensversicherung
- Wie lang wird die Risikolebensversicherung benötigt? Häufig beträgt die voraussichtliche Darlehenslaufzeit 20 oder 30 Jahre, die Versicherung wird aber nur für die erste Zinsfestschreibungsperiode gewählt. Dies ist besonders tragisch, wenn sich bei der versicherten Person in dieser Zeit gesundheitliche Beschwerden eingestellt haben und eine weiterführenden Risikolebensversicherung nur mit Risikozuschlägen oder auch gar nicht mehr abgeschlossen werden kann (Stichwort: Gesundheitsprüfung).
- Ist es wirklich ausreichend, wenn nur der Hauptverdiener versichert wird? Oder sollte besser auch der Partner (ggf. mit einer etwas geringeren Versicherungssumme) versichert werden?
- Sollte der Darlehensgeber eine Abtretung der Risikolebensversicherung in Höhe der jeweiligen Restschuld fordern, tragen Sie im Antragsformular trotzdem als bezugsberechtigte Person eine natürliche Person (z.B. Ihren Lebenspartner) ein. Dies wird insbesondere dann bedeutungsvoll, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalls die Todesfallleistung die Darlehensrestschuld übersteigt!